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Lageradministration

Die Lageradministration beinhaltet viele Dokumente und Checklisten. Alles, was du brauchst, findest du auf dem jubla.netz. Dort findest du immer die aktuellen Unterlagen für die Lageradministration  und das Lager-ABC

Brauchst du Hilfe mit der Nationalen Datenbank Sport (NDS)? Im jubla.netz findest du eine ausführliche Anleitung zu allen Funktionen.

Jugendurlaub

Jugendurlaub gemäss OR Art. 329 e
Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen, die ehrenamtlich Jugendarbeit leisten, haben bis zum vollendeten 30. Lebensjahr ein Anrecht auf 5 Tage unbezahlten Urlaub pro Dienstjahr. (OR, Art. 329e). Weitere Infos findest du unter www.jugendurlaub.ch und auf der Webseite des Sportamts Thurgau.

Ablauf

  • Unbedingt im Vorfeld eines Lagers mit dem Arbeitgeber klären, ob er mit dem Jugendurlaub einverstanden ist
  • Bestätigung ausfüllen und durch den Organisator des Lagers (oder Scharleitung) bestätigen lassen
  • unterzeichnete Bestätigung dem Arbeitgeber abgeben